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Bestattungskosten


Bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Er beträgt ein Fünfzehntel der Bemessungsgrundlage. Es ist jedoch ein gesetzlicher Mindestbetrag vorgesehen.

Die Auszahlung erfolgt an denjenigen, der die Bestattungskosten trägt.