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Lehrlinge


Unfallversicherungsbeitrag

Der Unfallversicherungsbeitrag für Lehrlinge entfällt während der gesamten Dauer der Lehrzeit.

Krankenversicherungsbeitrag

  • Lehrlinge mit Beginn der Lehrzeit ab dem 01.01.2016:
    Für diese gilt, dass der Krankenversicherungsbeitrag vom ersten bis zum letzten Lehrjahr anfällt. Der Beitragssatz beträgt während der gesamten Lehrzeit 3,35 Prozent. Der Lehrling hat davon 1,67 Prozent und der Dienstgeber 1,68 Prozent zu tragen.
  • Lehrlinge mit Beginn der Lehrzeit vor dem 01.01.2016:
    Für diese gilt, dass für die Dauer der ersten zwei Lehrjahre kein Krankenversicherungsbeitrag abzuführen ist (weder Dienstgeber- noch Lehrlingsanteil). Der Lehrling ist aber trotzdem krankenversichert. Ab Beginn des dritten Lehrjahres ist der gesamte Krankenversicherungsbeitrag abzuführen (Dienstgeber- und Lehrlingsanteil).

Pensionsversicherungsbeitrag

Der Pensionsversicherungsbeitrag ist ab dem 1. Lehrjahr in voller Höhe zu entrichten.

Berufs- und Bildungsorientierung

Während der sogenannten "Schnupperlehre" (eigentlich: Berufs- und Bildungsorientierung) sind die Schülerinnen und Schüler durch die Schüler-Unfallversicherung geschützt.