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Landesstellen


Die Landesstellen arbeiten mit ihren Außenstellen in Versichertennähe und kümmern sich lokal um Schadensverhütung, Heilbehandlung und alle anderen Leistungen der sozialen Unfallversicherung. Die Unfallkrankenhäuser sind den Landesstellen zugeordnet.

Die Landesstellenausschüsse haben im regionalen Bereich die Verantwortung für die Geschäftsführung, wobei sie an die Weisungen des Vorstandes gebunden sind.