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Durchführung


Wir empfehlen bei den Untersuchungen folgende Vorgangsweise:

1. Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) durchführen

Stellen Sie fest, ob an einem Arbeitsplatz eine Einwirkung in solchem Ausmaß vorliegt, dass die Gefahr einer Berufskrankheit besteht. Dazu benötigen Sie die aktuelle Ermittlung und Beurteilung der Gefahren an den Arbeitsplätzen Ihres Betriebs. Ohne Gefährdungsbeurteilung, die auf die Gefahr einer Berufskrankheit hinweist, ist eine Untersuchung von Beschäftigten nicht durchzuführen.

Veranlassen Sie die Einstellung einer bisher durchgeführten Untersuchung, wenn diese nicht mehr gerechtfertigt ist.

Unterstützung bieten unsere Präventionszentren oder das zuständige Arbeitsinspektorat.

AUVAsicher

Liste der Arbeitsinspektorate in Österreich

2. Untersuchungsstelle (ermächtigten Arzt) auswählen

Suchen Sie im Menüpunkt "Untersuchungsstellen" die Ihnen nächstliegende aus.

WICHTIG: Mit "Direktverrechner" gekennzeichnete Untersuchungsstellen rechnen direkt mit der AUVA ab - Sie ersparen sich den Antrag auf Kostenersatz!

Untersuchungsstellen

3. Informationen zum Arbeitsplatz weitergeben

Die ermächtigte Ärztin bzw. der ermächtigte Arzt muss sich Kenntnis von den konkreten Arbeitsbedingungen (Arbeitsstoffen, Expositionen, Arbeitsbelastungen etc.) der zu Untersuchenden verschaffen. Stellen Sie der ermächtigten Ärztin bzw. dem ermächtigten Arzt alle erforderlichen Informationen über die jeweiligen Arbeitsplätze zur Verfügung, insbesondere Beschreibung der Tätigkeit, Angaben über verwendete Arbeitsstoffe, Expositionsart und Expositionshäufigkeit, Expositionsdauer pro Arbeitstag, Messergebnisse, Angaben zu technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, Angaben über zusätzliche Belastungen wie Hitze, Kälte, Arbeitsschwere, Lärm etc.

4. Betroffene Arbeitnehmerin bzw. betroffenen Arbeitnehmer informieren

Sorgen Sie dafür, dass die betroffene Arbeitnehmerin bzw. der betroffene Arbeitnehmer in verständlicher Weise darüber informiert wird, welchem Zweck die Untersuchung dient, welche Aussagen sie ermöglicht - und welche sie nicht ermöglicht - und dass die untersuchende Ärztin bzw. der untersuchende Arzt der bzw. dem Betroffenen die Ergebnisse der Untersuchung auf Wunsch zu erläutern hat.

5. Untersuchungstermin vereinbaren

Nehmen Sie Kontakt mit der Untersuchungsstelle auf und vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin.

Auftrag VGÜ Untersuchungen (PDF, 72 KB)

Die Befundformulare werden vom Zentral-Arbeitsinspektorat angeboten:

Befundformulare

6. Unterlagen zur Untersuchung mitgeben

Geben Sie den zu Untersuchenden das Formular "ASchG-Untersuchung Namensliste" zur Untersuchung mit. Dieses ist von der Ärztin bzw. vom Arzt auszufüllen und muss von Ihnen danach gemeinsam mit dem von Ihnen ausgefüllten Formular "Antrag auf Kostenersatz" bei der AUVA eingereicht werden.

Antrag auf Kostenersatz (PDF, 79 KB)

ASchG-Untersuchung Namensliste (PDF, 166 KB)

7. Erforderlichenfalls Schutzmaßnahmen nachbessern

Falls Ihnen die untersuchende Ärztin bzw. der untersuchende Arzt mitteilt, dass die Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) für bestimmte Arbeitsplätze zu überprüfen ist, müssen Sie die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz überprüfen und gegebenenfalls verbessern. Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument ist anzupassen. 

Dasselbe gilt, wenn die Beurteilung, die Sie nach einer Untersuchung erhalten, auf "geeignet mit Verkürzung des Zeitabstandes bis zur Folgeuntersuchung" lautet.

8. Kostenersatz beantragen

Für Eignungs- und Folgeuntersuchungen kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Kosten von der AUVA bis zu einem mit der Ärztekammer vertraglich vereinbarten Höchstsatz zurückfordern.

Kostenersatz