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FSME (Zecken)


Bei dieser AUVA-Impfaktion handelt es sich um eine freiwillige Leistung zur Verhütung von Berufskrankheiten unter festgesetzten Voraussetzungen nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel als Unterstützung des Arbeitgebers.

Wer kann an der Impfaktion teilnehmen?

  • Die betreffende Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS (vormals SVA-Versicherte) unfallversichert sein.
  • Ferner muss die betreffende Person in einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sein oder Tätigkeiten ausüben, bei denen ein ähnlich hohes Zeckenbiss-Risiko besteht. Die Tätigkeiten müssen überwiegend (mehr als 50 Prozent) im Wald- und Wiesenbereich durchgeführt werden (z. B. Lehrerinnen bzw. Lehrer und Schülerinnen bzw. Schüler an landwirtschaftlichen Schulen, Straßenerhalter, Freileitungsmonteure).

Weiterführende Informationen und Formulare

Informationsblatt - FSME  (PDF, 92 KB) 

Bestellliste - FSME  (PDF, 196 KB)

Liste der Berufskrankheiten (PDF, 478 KB)