Unser Qualitätsmanagement-System hat eine ausgeklügelte Struktur, die aus dem Qualitätssicherungsbeauftragten, den Kollegialen Führungen, der Qualitätssicherungskommission und der Steuerungsgruppe Qualitätssicherung besteht. Die genannten Einheiten haben verschiedene Funktionen und Aufgaben.
Im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) sind die wichtigsten Kompetenzen geregelt.
Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB)
Der/Die Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) ist von der
Unternehmensleitung beauftragt und dafür verantwortlich, im Rahmen der
Gesamtorganisation die Voraussetzungen für die gesetzlich geforderten Maßnahmen
der Qualitätssicherung zu schaffen und die Implementierung und permanente
Weiterentwicklung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems in der AUVA im
Sinne des QM-Handbuchs zu fördern und deren Umsetzung zu prüfen, um gegebenenfalls regulierend einzuwirken.
Als Person wird der oder die Ärztliche Direktor/-in mit der Funktion des/der Qualitätsmanagementbeauftragten von der Generaldirektion beauftragt.
Referent für Qualitätsmanagement
Dem Qualitätsmanagementbeauftragten ist der Referent für Qualitätsmanagement mit dem Aufgabengebiet Qualitätsmanagement fachlich zugeordnet.
Steuerungsgruppe Qualitätsmanagement (SGQM)
Die Steuerungsgruppe Qualitätsmanagement (SGQM) besteht aus den Vorsitzenden der Qualitätssicherungskommissionen (QSK) und den Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanagern jeder Einrichtung, dem Referenten für Qualitätsmanagement und einem in Qualitätsmanagement erfahrenen externen Berater.
Dieses Gremium stellt ein strategisches Koordinationsinstrument dar, welches dem Qualitätsmanagementbeauftragten beratend und konzeptiv zur Seite steht.
Neue Impulse und Innovationen (z. B.: Formulierung der Qualitätsanforderungen, Zertifizierungspilotierung, CIRPS, gemeinsame Indikatoren und Kennzahlen, QM-News, QM-Aus-, Fort- und Weiterbildung) für die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in der AUVA gehen seit ihrer Gründung im Herbst 2000 von dieser Gruppe aus.
Kollegiale Führung (KF)
„Die Kollegiale Führung hat die Durchführung umfassender Qualitätssicherungsmaßnahmen sicherzustellen.“ (KAG 1993 §5b. (3))
Qualitätssicherungskommission (QSK)
„In jeder bettenführenden Krankenanstalt ist eine
Kommission für Qualitätssicherung einzusetzen, die unter der Leitung einer
fachlich geeigneten Person steht.
Dieser Kommission haben zumindest ein Vertreter des ärztlichen Dienstes, des
Pflegedienstes, des medizinisch-technischen Dienstes und des Verwaltungsdienstes
anzugehören.“ (KAG 1993 §5b. (4))
„Aufgabe der Kommission ist es,
Qualitätssicherungsmaßnahmen zu initiieren, zu koordinieren, zu unterstützen,
sowie die Umsetzung der Qualitätssicherung zu fördern und die Kollegiale
Führung der Krankenanstalt …. über hierfür erforderliche Maßnahmen zu beraten.“ (KAG 1993 §5b. (5))
Die Qualitätssicherungskommission (QSK) ist in jeder
Einrichtung der AUVA die Trägerin des internen Qualitätsmanagements. Sie
initiiert, koordiniert, unterstützt und fördert die Umsetzung des Qualitätsmanagements
und berät die Kollegiale Führung über die dazu erforderlichen Maßnahmen.
Die QSK setzt sich aus einer/m Vorsitzenden, den
Mitgliedern und dem/r Qualitätsmanager/in, welche/r sowohl Mitglied als auch
Versitzende/r sein kann, zusammen. Die Basis für die Tätigkeit stellen die
AUVA-Qualitätsanforderungen oder entsprechende Erweiterungen, wie zum Beispiel
Zertifizierungskriterien, dar.
Das CIRPS-Vertrauensteam hat einen Sitz in der QSK, um eine Vernetzung von Qualitätsmanagement und CIRPS zu gewährleisten.
QSK-Vorsitzende
Die Qualitätssicherungskommissionsvorsitzenden leiten die QSK, sind der Kollegialen Führung gegenüber berichtspflichtig und Ansprechpartner für die Mitglieder der Kollegialen Führung in Belangen des Qualitätsmanagements.
Qualitätsmanagerin bzw. Qualitätsmanager der Einrichtungen
Die Qualitätsmanagerin bzw. der Qualitätsmanager der Einrichtungen kann in der QSK sowohl den Vorsitz übernehmen als auch nur Mitglied sein. Durch die Funktionalität als Stabsstelle der Kollegialen Führung und der vorhandenen zeitlichen Ressourcen nehmen die Qualitätsmanagerin bzw. Qualitätsmanager eine Sonderstellung ein. Daraus ergeben sich spezielle zusätzliche Aufgaben für die Qualitätsmanagerin bzw. Qualitätsmanager, neben den Aufgaben als Mitglied oder Vorsitzende bzw. Vorsitzender der QSK.
QM-Moderatorin bzw. QM-Moderator
Die QM-Arbeit in den Einrichtungen wird von speziell
ausgebildeten Moderatorinnen/Moderatoren unterstützt. Deren Aufgabe ist es, die
mit Ausarbeitungen beauftragten Qualitätszirkel, Qualitätsprojekte und Gruppen (CIRPS,
Prozessmanagement, Dokumentenerstellung etc.), mit Moderationsmethoden zu
unterstützen, um eine strukturierte Arbeitsweise zu unterstützen und
nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
Das aktuelle QM-Handbuch, Teil A, kann per E-Mail unter folgendem Kontakt angefordert werden:
Kontakt:
AUVA
Abteilung Corporate Governance
E-Mail: robert.hoge@auva.at