Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten
Nach Erhalt eines Bescheides der Leistungsabteilung kann - sofern man mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist - dagegen Klage bei dem im Bescheid genannten Gericht oder bei der AUVA schriftlich eingebracht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Diese Klage muss binnen 4 Wochen (Achtung = 28 Tage) ab Zustellung des Bescheides erhoben werden. Sie kann per Post oder per Fax eingebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Eine per E-Mail eingebrachte Klage ist nicht zulässig.
Das Verfahren in Sozialrechtssachen ist grundsätzlich kostenfrei.
Es besteht die Möglichkeit, sich durch qualifizierte Personen (z. B. Rechtsanwälte, gesetzliche oder freiwillige berufliche Interessenvertretungen) vertreten zu lassen.
Die Referenten der Rechtsabteilungen vertreten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt in diesen Verfahren.
Kanzlei
Isabella Maier
Tel.: +43 5 93 93-34507
Patricia Schober
Tel.: +43 5 93 93-34510