Betreuung von Kleinbetrieben
Die AUVA bietet Kleinbetrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmern eine kostenlose arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.
Das Unternehmen darf allerdings an allen Standorten zusammen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Präventionszentren
Die Betreuung erfolgt durch die Fachleute der Präventionszentren.Präventionszentrum Linz
Sicherheitstechnische Betreuung
Diese wird in Form von Begehungen der Arbeitsstätten durch eine Sicherheitsfachkraft durchgeführt. In Arbeitsstätten mit 1-10 Arbeitnehmern mindestens einmal in zwei Kalenderjahren, in Arbeitsstätten mit 11-50 Arbeitnehmern mindestens einmal im Kalenderjahr.
Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.Mehr über die sicherheitstechnische Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuung
Diese wird in Form von Begehungen der Arbeitsstätten durch einen Arbeitsmediziner durchgeführt. In Arbeitsstätten mit 1-10 Arbeitnehmern mindestens einmal in zwei Kalenderjahren, in Arbeitsstätten mit 11-50 Arbeitnehmern mindestens einmal im Kalenderjahr.
Arbeitsmediziner haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. Mehr über die arbeitsmedizinische Betreuung
Arbeitnehmerschutzgesetz
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kann kostenlos bestellt werden.Merkblätter