ACHTUNG!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gilt laut COVID-19-NotMV ein generelles Besuchsverbot in den Einrichtungen der AUVA.
Ausnahmen wie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums festgehalten.
Besucherregelung für AUVA-Unfallkrankenhäuser und AUVA-Rehabilitationszentren
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für genauere Auskünfte steht Ihnen das jeweilige Stationspersonal an beiden Standorten des AUVA-Unfallkrankenhauses Steiermark gerne zur Verfügung.