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Erstuntersuchung und Notfallaufnahme

Hubschrauber landet am UKH Graz.

Notfallaufnahme

Im Erstuntersuchungsbereich des AUVA-Unfallkrankenhauses Steiermark, Standort Graz, wird rund um die Uhr täglich eine 24 Stunden Notaufnahme angeboten. Hier werden Patientinnen und Patienten mit frischen Verletzungen von dafür speziell geschultem Fachpersonal nach höchstem Standard untersucht und behandelt.

Die Reihung erfolgt nach medizinischer Dringlichkeit. Für schwerverletzte Patientinnen und Patienten steht rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, zusätzlich ein hochspezialisierter Schockraum mit moderner technischer Ausstattung zur Verfügung. 

Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung steht werktags Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Hier werden neben den Akutverletzten auch Patientinnen und Patienten mit nicht frischen Verletzungen oder chronischen Beschwerden untersucht und behandelt. Außerhalb dieser Kernzeit werden ausschließlich Akutfälle und Arbeitsunfälle versorgt. Die Behandlung erfolgt sowohl durch hochspezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte als auch durch Ärzte:Ärztinnen in Ausbildung unter deren Supervision.

Bei jeder Behandlung sind die e-Card und ein Ausweis mitzubringen.

In welchen Fällen Patientinnen und Patienten nach erfolgter Behandlung das Unfallkrankenhaus Steiermark, Standort Graz, sofort aufsuchen sollten

  • Wenn Blutungen, Schmerzen oder Fieber auftreten, kommen Sie sobald wie möglich, auch nachts.
  • Wenn bei starren Verbänden (Gips, Schienen und dergleichen) Schmerzen, Gefühllosigkeit oder Schwellungen auftreten, ist eine sofortige ärztliche Kontrolle des Verbandes notwendig!
  • Bestehen weiterhin Beschwerden, obwohl bei Ihrer Untersuchung zunächst keine Verletzung festgestellt wurde, so kommen Sie unaufgefordert zu einer Kontrolluntersuchung in die Nachbehandlung und melden sich beim „Anmeldeschalter Nachbehandlung“. Außerhalb der Nachbehandlungszeiten melden Sie sich am Schalter „Erstaufnahme“ an.
  • Beachten Sie, dass angelegte Verbände niemals von Ihnen selbst entfernt werden dürfen.