DRUCKEN

Rechte und Pflichten

Rechte

Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht auf Informationen über alle Maßnahmen im diagnostischen Bereich sowie über die vorgesehene Behandlung und auf Aufklärung über mögliche Komplikationen und Risiken.

Die Patientinnen und Patienten haben das Recht, Untersuchungen oder auch Behandlungen abzulehnen, und können jederzeit ihre Entlassung aus dem Krankenhaus verlangen. Wenn Patientinnen oder Patienten das Krankenhaus gegen den Willen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes verlassen, müssen sie schriftlich bestätigen, dass sie dafür die Verantwortung übernehmen.

Patientenvertretung:
Dr. Mercedes Zsifkovics
Nonnbergstiege 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 80 42-2030

Pflichten

Der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist für die Patientinnen und Patienten selbst, aber auch für ihre Angehörigen oft eine große Belastung. In einem Akutkrankenhaus arbeitet das Personal unter besonders schwierigen Bedingungen. Unser Unfallkrankenhaus kann nur funktionieren, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Wir bitten, unsere Regelungen in diesem Sinne zu verstehen.

Behandlung:
Behandlungsanweisungen müssen eingehalten werden. Wenn spezielle Medikamente und/oder eine Diät benötigt werden, muss die Ärztin bzw. der Arzt informiert werden. Heil- und Arzneimittel dürfen keinesfalls eigenmächtig verwendet werden.

Während der Visite sollte sich jede Patientin bzw. jeder Patient bei ihrem bzw. seinem Bett aufhalten.

Mitpatienten und Personal:
Wir bitten, die Nachtruhe einzuhalten und auf ruhebedürftige Mitpatientinnen und -patienten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitsbereich des Personals sowie Behandlungsräume, Teeküchen, Schwesternzimmer und Wirtschaftsanlagen dürfen nicht eigenmächtig betreten werden.

Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen.

Besuch:
Die Besuchszeiten von 11:00 bis 19:00 Uhr (Intensivstation: 13.30 - 16:00 Uhr) sind einzuhalten. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal brauchen Zeit für Behandlung und Betreuung. Ebenso brauchen unsere Patientinnen und Patienten Ruhe zur Genesung.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich nicht auf die Betten oder andere Behandlungseinrichtungen zu setzen.

Haustiere und Topfpflanzen dürfen aus Gründen der Hygiene nicht in unser Unfallkrankenhaus mitgebracht werden.

Geld und Wertgegenstände

Im Zimmer befindet sich für jede Patientin bzw. jeden Patienten ein Tresor. Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände können kostenlos bei unserer Kassa in der Eingangshalle (Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr) deponiert werden. Für nicht abgegebene Wertsachen übernehmen wir keine Haftung.

Elektronische Geräte:
Tragbare elektronische Geräte können das ordnungsgemäße Funktionieren der medizinischen Apparatur im Unfallkrankenhaus beeinträchtigen. Daher dürfen Geräte wie Mobiltelefone, Tablets, CD-Player, Walkman, Laptop, Notebook etc. erst nach Rücksprache mit dem Personal in Betrieb genommen werden.

Das Verwenden eigener Fernsehapparate in Krankenzimmern ist nicht gestattet. Fernsehen ist über das Patiententerminal an jedem Bett möglich.

Rauchen, Alkohol, Spiel:
Wir weisen darauf hin, dass in unserem Haus ein generelles Alkoholverbot gilt. Ebenso ist das Rauchen in den Patientenzimmern und in anderen Räumen verboten. Spiele um Geld oder Geldeswert sind untersagt.

Werbung im Krankenhaus:
In unserem Unfallkrankenhaus herrscht striktes Werbeverbot für bestimmte Produkte (z. B. Arzneimittel oder Heilbehelfe), Dienstleistungen (z. B. Schadensberatung) oder Firmen.