Kontoauszug
Die
laufenden Bezugsinformationen sind auf dem Kontoauszug zur jeweiligen
Pensionsüberweisung im Verwendungszweck aufgeschlüsselt.
Unser Informationsschreiben für 2018
Bezugsinformation 2018 - Kontoauszug (257.1 KB)
Weitere Informationen zur Pensionsanpassung 2018 finden Sie hier .
Monatsbezugszettel
Bei Bedarf wird Ihnen eine gesonderte Monatsbezugsinformation übermittelt.
Abkürzungsverzeichnis zum Monatsbezugszettel (24.3 KB)
Den Jahreslohnzettel für 2017 können wir Ihnen auf Anfrage erst ab März 2018 zur Verfügung stellen.
Information zu aktuellen Änderungen bei gesetzlichen Abzügen
Beitrag nach § 13a Pensionsgesetz 1965
Von den öffentlich-rechtlichen Ruhe- und Versorgungsbezügen des Bundes ist ein Beitrag - der sogenannte Pensionssicherungsbeitrag - einzubehalten.
Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach dem Kalenderjahr des erstmaligen Anfalls der Leistung (3,3% im Jahr 2002) und bleibt dann grundsätzlich für die folgenden Kalenderjahre unverändert.
Für Leistungen, die erstmals anfielen im Kalenderjahr
- 2014 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,77
- 2015 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,64
- 2016 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,51
- 2017 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,38
- 2018 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,26
- 2019 beträgt der Prozentsatz für den Beitrag 1,13
Weiters wird dieser Beitrag ab 1.1.2015 für alle Bezugsteile über EUR 6.975,-- erhöht, und zwar völlig unabhängig davon, wann die Leistung erstmals angefallen ist:
Bezugsteile in EUR | Beitragsprozentsatz |
6.975,01 - 9.300,-- | 10% |
9.300,01 - 13.950,-- | 20% |
ab 13.950,01 | 25% |
Beispiel:
Ein Ruhebezug fiel 2014 erstmals an und beträgt EUR 8.500,-- brutto; der Beitrag nach § 13a PG 1965 berechnet sich wie folgt:
Bezugsteile in EUR | Beitragsprozentsatz | Beitrag |
0 - 6.975,-- | 1,77% | 123,46 |
6.975,01 | 10% | 152,50 |
Gesamt: | 275,96 |