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Krankenstand: Gesund melden


Allgemeine Informationen



Ein ärztlich festgestellter Krankenstand bleibt solange aufrecht, wie Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher Behandlung befinden. Grundsätzlich ist der Arzt auch für Ihre Gesundmeldung zuständig.

Mit diesem Service ist es möglich, Ihre Wiederaufnahme (während oder nach ärztlicher Behandlung) der Beschäftigung zu melden.

Voraussetzungen



Keine.

Zuständige Stelle



Der jeweils zuständige Krankenversicherungsträger.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Krankenstand: Gesund melden".

Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zuletzt aktualisiert am 03. März 2022