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Heilmittel-Evaluierungs-Kommission - elektronisches Service


Allgemeine Informationen



Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Heilmittel-Evaluierungs-Kommission (HEK).

Die angebotenen Informationen umfassen

  • Termine,
  • grundsätzliche Vorgehensweisen und
  • detaillierte, rechtliche Informationen.

Voraussetzungen



ID Austria

Zuständige Stelle



Dachverband der Sozialversicherungsträger

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Um diese Services zu nutzen, beantragen Sie bitte die Rolle "Heilmittelevaluierungskommission".
Der von Ihnen rechtsgültig unterschriebene Antrag wird von der Sozialversicherung geprüft.

Wählen Sie bitte das Service "Antrag auf Berechtigung Heilmittelevaluierungskommission“.

Wurde Ihnen bereits die Rolle "Heilmittelevaluierungskommission" zugewiesen, wählen Sie bitte das Service “HEK“ oder “SV Evaluation“.

Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieser Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.

Kosten



Bei Nutzung dieser Services fallen für Sie keine Gebühren an.

E-Mail: Ansprechpartner

Zuletzt aktualisiert am 19. Dezember 2023