Im See planschen und tauchen nach Lust und Laune – endlich Abkühlung. Vor der Vogelgrippe und einer möglichen Ansteckung im Wasser brauchen sich Menschen auch beim Baden, Schwimmen und Tauchen nicht fürchten.
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat 2004 das Auftreten der Vogelgrippe in Südostasien bestätigt. Die Krankheitserreger (H5N1) werden von angesteckten Tieren hauptsächlich durch Kot ausgeschieden. In seltenen Fällen wurden auch Menschen angesteckt, die aber sehr engen Kontakt zu den Tieren hatten. Seit Februar diesen Jahres sind auch in Österreich vereinzelt Vogelgrippe-Fälle, ausschließlich bei Wildvögeln aufgetreten. „Das Risiko einer Ansteckung von Menschen durch Wildvögel ist aber extrem gering und bisher wurden in Europa noch nie Menschen durch Wildvögel angesteckt“, heißt es aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.
Zu geringe Virenzahl
Im Badewasser künstlicher Freibäder kann eine Übertragung von Vogelgrippeviren durch die Desinfektionsmittel ausgeschlossen werden. Aber auch in Seen und Badeteichen ist mit einer Gesundheitsgefährdung nicht zu rechnen. Erhobene Daten des Robert-Koch-Instituts Berlin zeigen, dass für eine Infektion des Menschen offenbar die Aufnahme einer hohen Zahl an Viren erforderlich ist. Diese wird in Seen und Badeteichen durch den hohen Verdünnungseffekt bei weitem nicht erreicht. Epidemiologische Daten aus den Jahren 2004 und 2005 zeigen sogar eine deutliche Abnahme der H5N1-Fälle beim Menschen während der Sommermonate in den bisher stark betroffenen Gebieten Vietnam und Thailand. Zu ähnlichen Meldungen kommt die Weltorganisation für Tiergesundheit: In der Badesaison wurden kaum Erkrankungen bei Vögeln gemeldet.
Vorsichtsmaßnahmen
Badegästen und Wassersportlern werden trotz Entwarnung Vorsichtsmaßnahmen ans Herz gelegt:
- Wildvögel sollen keinesfalls gefüttert werden. Beim Füttern entstehen Ansammlungen von Vögeln. Ist ein Tier krank, können sie sich leicht gegenseitig anstecken und die Tierseuche in Nutztierbestände einschleppen.
- Kranke oder verendete Wasservögel nicht berühren, sondern den Fund mit genauen Angaben zum Fundort der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder der nächsten Polizeistation melden.
- Vogelkot zum Beispiel an Badestegen, Liegeflächen, Kinderspielplätzen, in Sandkisten, etc. muss täglich entfernt werden. Den Kot anfeuchten, um Staubentwicklung und Verspritzen zu vermeiden. Nur so gelangen keine Partikel mit allfälligen Krankheitserregern auf die Schleimhäute oder werden eingeatmet. Möglichst sollte auch kein Hochdruckreiniger in Einsatz kommen. „Verwenden Sie Haushaltshandschuhe, welche Sie anschließend mit Wasser und Seife reinigen. Die Kleidung kann auch in der Waschmaschine gereinigt werden“, empfiehlt das Ministerium. Diese Flächen können ebenso wie Sandkisten auch außerhalb des Badebetriebes abgedeckt werden.
- Flächige Verunreinigungen durch eingetrockneten flüssigen Kot von Wasservögeln sind durch Wischreinigung mit reichlich Wasser bzw. mit einer umweltschonenden seifenhaltigen Reinigungslösung zu entfernen. Darauf achten, dass die Reinigungsmittel nicht ins Badewasser gelangen.
- Kommt es zum Hautkontakt mit Wasservogelkot, ist die gründliche Reinigung mit Wasser und Seife ausreichend.
Mag. Ulrike Bauer
August 2006
Foto: Bilderbox