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Selbstverwaltung

Die österreichische Sozialversicherung ist seit ihren Anfängen in Selbstverwaltung organisiert. Auch die Geschichte der Pensionsversicherung ist aufs Engste mit der Selbstverwaltung verbunden. Nur in den Jahren zwischen 1939 und 1947 war die Selbstverwaltung, in Folge der nationalsozialistischen Herrschaft, ausgeschaltet.


Was ist unter Selbstverwaltung zu verstehen?

Selbstverwaltung bedeutet, dass der Gesetzgeber bestimmte Verwaltungsaufgaben der öffentlichen Hand an jene Personengruppen überträgt, die davon unmittelbar betroffen sind.
Im Bereich der Pensionsversicherungsanstalt sind diese unmittelbar betroffenen Personengruppen die Versicherten und deren Dienstgeber/-innen - beide als Beitragszahler, die Versicherten auch als künftige Leistungsempfänger. Diese Verwaltung wird von ehrenamtlichen Funktionären - sogenannten Versicherungsvertretern/-vertreterinnen - ausgeübt, die von den Interessenvertretungen der Dienstnehmer/-innen (zB Bundesarbeitskammer) und der Dienstgeber/-innen (zB Wirtschaftskammer Österreich) in die entsprechenden Verwaltungskörper entsendet werden.
Die Selbstverwaltung führt die Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben weisungsfrei durch. Der Staat ist jedoch zur Aufsicht über die von ihm eingerichtete Selbstverwaltung verpflichtet.
Diese Aufsicht führen im Bereich der Pensionsversicherungsanstalt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  und das Bundesministerium für Finanzen durch.

Versicherungsvertreter/-innen - eine Funktion mit Verantwortung

Den Versicherungsvertretern/-vertreterinnen  kommt in den diversen Verwaltungsgremien durch Beschlussfassung über die gesetzliche, zweckmäßige und sparsame Verwendung der finanziellen Mitteln eine außerordentlich hohe Verantwortung zu. Die Aufgaben der Mitglieder der Selbstverwaltung beschränken sich aber nicht nur auf die Geschäftsführung und die finanziellen Beschlüsse. Eine wesentliche Aufgabe ist es auch, als Vermittler zwischen den Versicherten und Pensionisten/Pensionistinnen und dem Versicherungsträger tätig zu sein.

Die Vorteile der Selbstverwaltung

  • versichertennahe und sachkundige Verwaltung
  • demokratische Verwaltung
  • unbürokratische und kostengünstige Verwaltung
  • entscheidungsfreudige Verwaltung - es kann schnell entschieden und geleistet werden
  • Stärkung des Solidaritätsbewusstseins
  • Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung

 

Zuletzt aktualisiert am 28. Januar 2020