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Gesetzliche Aufsicht


Die Pensionsversicherungsanstalt mit ihren eigenen Einrichtungen unterliegt der Aufsicht des Bundes.
Die Aufsicht ist vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auszuüben, der bestimmte Bedienstete seines Bundesministeriums mit der Aufsicht betrauen kann.

Der Bundesminister für Finanzen kann zu den Sitzungen der Verwaltungskörper der Pensionsversicherungsanstalt eine Vertreterin / einen Vertreter zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsenden.

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2020