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Pensionistenausweis


Die Pensionsversicherungsanstalt gestaltete einen neuen Pensionistenausweis in Scheckkartenformat mit folierter Oberfläche. Dieser Ausweis wird mit dem jährlichen Schreiben betreffend die Pensionsanpassung im Jänner versendet, er ist im unteren Drittel dieser Verständigung positioniert und lässt sich aus dem Blatt heraustrennen. Aufgrund des handlichen Formates kann er bequem in jeder Brieftasche verstaut werden und die Folierung schützt vor Abnutzung.

Empfänger des neuen Pensionistenausweises werden alle im Inland wohnhaften Pensionistinnen und Pensionisten sein. Grundsätzlich wird der Ausweis einmal versendet und ist unbefristet gültig. Lediglich jene Versicherten, welche eine befristete Pensionsleistung beziehen, erhalten dementsprechend auch einen Pensionistenausweis, welcher nur bis zum Ende der Befristung der Leistung gilt.
Der Pensionistenausweis ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Jene Personen, deren Pensionsantritt unterjährig erfolgt, erhalten zunächst einen Pensionistenausweis lediglich in Papierform. Dieser wird sodann zum nächsten Jahresbeginn durch den folierten Ausweis abgelöst.


Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020