Bezieher/innen einer österreichischen Pension, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind grundsätzlich in der österreichischen Krankenversicherung versichert.
Der Beitragssatz beträgt 5,1 % der Bruttopension.
Auch Pensions- und Rentenleistungen aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, der Schweiz sowie aus bestimmten Abkommensstaaten sind beitragspflichtig, sofern ein Krankenversicherungsschutz in Österreich besteht.
Liegt der Wohnsitz im Ausland, ist der Krankenversicherungsschutz in bestimmten Ländern durch Sozialversicherungsabkommen geregelt.