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Lebensbestätigung

Information: Lebensbestätigung für Kroatien

Ab Jänner 2023 entfällt die jährliche Vorlage einer Lebensbestätigung für alle in Kroatien wohnhaften Pensionsbezieher*innen einer österreichischen Pension und einer kroatischen Pension.
Die davon betroffenen Pensionist*innen erhalten ab Jänner 2023 nur mehr die jährliche Verständigung über die Leistungshöhe.

 

Obavijest: Potvrda o činjenici života za Republiku Hrvatsku

Od siječnja 2023. godine za sve korisnike/korisnice austrijske i hrvatske mirovine s prebivalištem u Republici Hrvatskoj više neće biti potrebno godišnje dostavljati potvrdu o činjenici života.
Ti korisnici/korisnice mirovine će od siječnja 2023. godine primati samo godišnju obavijest o iznosu naknade.


Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionisten ist einmal jährlich die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich.

Von der Vorlagepflicht ausgenommen sind derzeit jene Pensionisten  mit  Wohnsitz in Deutschland, die ihre österreichische Pension nach Deutschland ausgezahlt erhalten.

Die Aussendung des Formulars erfolgt im Jänner eines jeden Jahres; das Formular ist umgehend an die Pensionsversicherungsanstalt unterschrieben und vom zuständigen österreichischen Konsulat, von einer amtlichen Stelle (Behörde) des Wohnsitzes oder von einem Notar beglaubigt zu retournieren.

Sollte Ihre Lebensbestätigung nicht bis spätestens Anfang Juni einlangen, wird die Pensionszahlung vorläufig eingestellt.

Wenn Sie das Formular bis Ende Februar nicht erhalten haben, besteht die Möglichkeit die Lebensbestätigung (in mehreren Sprachen) auszudrucken und nach Beglaubigung einzusenden.

Jede Änderung in den für den Fortbestand der Bezugsberechtigung maßgebenden Verhältnissen sowie jede Änderung des Wohnsitzes sind binnen zwei Wochen der Pensionsversicherungsanstalt bekanntzugeben. Überbezüge, die durch die Verletzung der Meldepflicht entstehen, sind zurückzuerstatten.

Lebensbestätigungen können uns gerne per E-Mail zugesendet werden.

Wir ersuchen jedoch eine Lebensbestätigung zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand nur einmal zu retournieren.

Eine doppelte Zusendung, zum Beispiel per E-Mail und zeitgleich bzw. anschließend per Post, ist nicht erforderlich.


Lebensbestätigung deutsch (PDF, 215 KB)

Lebensbestätigung bosnisch (PDF, 236 KB)

Lebensbestätigung bulgarisch (PDF, 294 KB)

Lebensbestätigung englisch (PDF, 213 KB)

Lebensbestätigung französisch (PDF, 221 KB)

Lebensbestätigung kroatisch (PDF, 215 KB)

Lebensbestätigung polnisch (PDF, 217 KB)

Lebensbestätigung rumänisch (PDF, 217 KB)

Lebensbestätigung serbisch (PDF, 230 KB)

Lebensbestätigung slowakisch (PDF, 217 KB)

Lebensbestätigung slowenisch (PDF, 211 KB)

Lebensbestätigung spanisch (PDF, 215 KB)

Lebensbestätigung tschechisch (PDF, 217 KB)

Lebensbestätigung türkisch (PDF, 218 KB)

Lebensbestätigung ungarisch (PDF, 216 KB)

Zuletzt aktualisiert am 07. April 2023