Teilgutschrift
Von der jährlichen Beitragsgrundlagensumme (begrenzt mit der
Jahreshöchstbeitragsgrundlage) werden 1,78 Prozent als Teilgutschrift ins
Pensionskonto eingetragen.
Teilpension
Bei einer krankheitsbedingten Pension mit einem Stichtag ab
01.01.2001 kann ein Erwerbseinkommen dazu führen, dass nur ein Teil der Pension
ausbezahlt wird.
Übergangsgeld aus der Pensionsversicherung
Leistung, die der versicherten Person während der Dauer medizinischer oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen aus der Pensionsversicherung gebührt.
Überprüfung der Versicherungszeiten und des Pensionsanspruches
In diesem Verfahren wird
überprüft, ob alle erworbenen Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Dies
soll bei einem künftigen Pensionsverfahren eine rasche Erledigung sichern. Weiters können Versicherte
jederzeit überprüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige
Alterspension oder eine Alterspension erfüllt sind bzw. erfüllt werden können.
Umschulungsgeld
Das Umschulungsgeld gebührt für ab dem 1. Jänner 1964 geborene Personen bei Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation und Vorliegen von vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Für die Durchführung der Umschulungsmaßnahmen sowie zur Auszahlung des Umschulungsgeldes ist das Arbeitsmarktservice zuständig.
Unterstützungsfonds
Siehe finanzielle Unterstützung