Kosten des Nachkaufes
Ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsmonat kostet EUR 1.333,80 .
Antrag und Beitragsentrichtung
Der Antrag auf Nachkauf kann bei jedem Pensionsversicherungsträger, bei dem mindestens ein Versicherungsmonat erworben wurde, gestellt werden.
Nach der Vorschreibung der Beiträge steht es dem Versicherten frei, ob bzw. wie viele Monate nachgekauft werden.
Nachgekaufte Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten werden grundsätzlich erst mit dem Einlangen des vorgeschriebenen Betrages (bzw. des letzten Teilbetrages) wirksam.
Der Nachkauf von Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten kann zur Gänze als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Nähere Informationen dazu erteilt das zuständige Finanzamt.
Beitragserstattung
Die Pensionsversicherungsträger müssen von Amts wegen die Beiträge für nachgekaufte Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten zurückzahlen, wenn sich diese Zeiten weder auf die Anspruchsvoraussetzungen noch auf die Pensionshöhe auswirken.
Für Pensionen mit einem Stichtag vor 01.01.2004 ist eine Beitragserstattung nur dann vorzunehmen, wenn sie beantragt wird.