Eine Information über den Stand des Pensionskontos (Kontomitteilung) können Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen. Außerdem besteht die Möglichkeit mit Handy Signatur oder Bürgerkarte Ihr persönliches Pensionskonto online einzusehen und Ihre Kontomitteilung auszudrucken.
Die unverbindliche Kontomitteilung enthält für das jeweils vergangene Kalenderjahr:
- die Gesamtgutschrift,
- die Jahressumme der Beitragsgrundlagen,
- die Teilgutschrift und
- die Beitragsleistung.
Jeder Versicherungszeit wird eine Beitragsgrundlage zugeordnet und am Pensionskonto für die Pensionsermittlung gespeichert.
Versicherungszeiten auf Grund von | Beitragsgrundlage |
Erwerbstätigkeit | Einkommen, von dem die Beiträge bezahlt werden |
Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten | EUR 1.333,80 |
Kindererziehung | EUR 2.090,61 |
Präsenz-, Zivil-, Auslands- und Ausbildungsdienst | EUR 2.090,61 |
Krankengeld | Bemessungsgrundlage für das Krankengeld |
Rehabilitationsgeld | Bemessungsgrundlage für das Krankengeld |
Wiedereingliederungsgeld ab 7.2017 | Bemessungsgrundlage für das Krankengeld abzüglich des auf Grund der Wiedereingliederungsteilzeit herabgesetzten Entgelts |
Wochengeld | Leistungshöhe |
Übergangsgeld | Leistungshöhe |
Arbeitslosigkeit | 70 % der Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes |
Notstandshilfe | 92 % von 70 % der Bemessungsgrundlage des täglichen Arbeitslosengeldes |
Pflegekarenzgeld | EUR 2.090,61 |
Pflegeteilzeit | aliquotes Pflegekarenzgeld |
Umschulungsgeld | EUR 2.108,40 |
Die für ein Kalenderjahr erworbenen Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78 Prozent (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).
Übersteigt die jeweilige Beitragsgrundlagensumme die Jahreshöchstbeitragsgrundlage, so erfolgt für den Überschreitungsbetrag keine Teilgutschrift, sondern die Beiträge über der Jahreshöchstbeitragsgrundlage werden bei Anfall der Pension oder über eigenen Antrag auch vorher rückerstattet.
Die Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre wird aufgewertet und mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres zusammengezählt. Das Ergebnis ist die Gesamtgutschrift.
Die Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt den monatlichen Pensionswert aus dem Pensionskonto (APG-Pension).
Zukünftige Versicherungszeiten sowie Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter sind in diesem Wert nicht berücksichtigt.