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Beitragshöhe

Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus der Beitragsgrundlage und dem Beitragssatz gebildet.
Das bedeutet, dass die Sozialversicherungsbeiträge unabhängig vom zu versichernden Risiko (Alter, Gesundheitszustand, Anzahl der Mitversicherten, usw.) berechnet werden.

Beitragsgrundlage
Die Beitragsgrundlage ist in der Regel der in einem Kalendermonat erzielte, beitragspflichtige Arbeitsverdienst. Die Beitragspflicht besteht nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage.

Beitragssatz
Das ist ein bestimmter, vom Gesetzgeber für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung in unterschiedlichem Ausmaß festgesetzter Prozentsatz zur Ermittlung der individuellen Beitragshöhe.

Zur Einsparung von Verwaltungskosten werden die gesamten Sozialversicherungsbeiträge von den Krankenversicherungsträgern eingehoben und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Die Beiträge werden ungefähr zu gleichen Teilen vom Dienstgeber und Dienstnehmer getragen und umfassen alle Zweige der Sozialversicherung.

Lediglich im Bereich der Unfallversicherung werden die Beiträge ausschließlich vom Dienstgeber entrichtet.


Beitragssätze für Arbeiter (in Prozent)

 

Beitragssätze für Arbeiter
BezeichnungDienstnehmer-anteilDienstgeber-anteilGESAMT
Pensionsversicherung10,2512,5522,80
Krankenversicherung (inkl. Zusatz- und Ergänzungsbeitrag)3,873,787,65
Unfallversicherung-1,201,20
Arbeitslosenversicherung 1
3,003,006,00
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz-Zuschlag-0,20
Arbeiterkammerumlage0,50-0,50
Wohnbauförderungsbeitrag0,500,501,00
Schlechtwetterentschädigungs-beitrag 20,701,40
Nachtschwerarbeitsbeitrag 2
-3,803,80
Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge-1,531,53

1) bei geringem Einkommen ist der Dienstnehmeranteil abweichend  geregelt:

mtl. Beitragsgrundlage bis EUR 1.790,– 0 %

über EUR 1.790,– bis EUR 1.953,– 1 %

über EUR 1.953,– bis EUR 2.117,– 2 %


2) Nur für Dienstnehmer, auf die die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden sind.

 

Beitragssätze für Angestellte (in Prozent)

 

Beitragssätze für Angestellte
BezeichnungDienstnehmer-anteilDienstgeber-anteilGESAMT
Pensionsversicherung10,2512,5522,80
Krankenversicherung (inkl. Zusatz- und Ergänzungsbeitrag)3,873,787,65
Unfallversicherung-1,201,20
Arbeitslosenversicherung 1
3,003,006,00
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz-Zuschlag-0,200,20
Arbeiterkammerumlage0,50-0,50
Wohnbauförderungsbeitrag0,500,501,00
Nachtschwerarbeitsbeitrag 2-3,803,80
Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge-1,531,53

1) bei geringem Einkommen ist der Dienstnehmeranteil abweichend geregelt:

mtl. Beitragsgrundlage bis EUR 1.790,– 0 %

über EUR 1.790,– bis EUR 1.953,– 1 %

über EUR 1.953,– bis EUR 2.117,– 2 %


2) Nur für Dienstnehmer, auf die die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden sind.  

Zuletzt aktualisiert am 06. Dezember 2021