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Selbstversicherung

Die Selbstversicherung soll die Voraussetzungen für eine anschließende Weiterversicherung schaffen, wenn keine oder zu wenig Vorversicherungszeiten (siehe Weiterversicherung) vorliegen. Sie ist auch rückwirkend (12 Monate) zulässig.
Eine Erwerbstätigkeit vor der Selbstversicherung ist nicht erforderlich.


Voraussetzungen

  • Vollendung 15. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Inland
  • keine gesetzliche Pensionsversicherung


Die Selbstversicherung ist ausgeschlossen  für die Zeit, in der jemand

  • zu einer Weiterversicherung in der Pensionsversicherung berechtigt ist bzw. wäre oder
  • eine Eigenpension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung oder Sozialhilfe bezieht oder
  • als Beamter bzw. ähnlich gesicherter Dienstnehmer beschäftigt ist und zukünftig Anspruch auf einen Ruhegenuss haben wird bzw. als ehemaliger Beamter diesen bereits bezieht.

Beginn und Ende

Der Versicherungsbeginn kann vom Versicherten innerhalb des folgenden Zeitraumes frei gewählt werden:
Zwischen dem Ersten des Monates, der ein Jahr vor dem Antragsmonat liegt und dem Monatsersten nach der Antragstellung.

Natürlich müssen zum gewählten Versicherungsbeginn die Voraussetzungen für die Selbstversicherung erfüllt sein und es darf kein Ausschlussgrund (zB Pensionsbezug, Möglichkeit der Weiterversicherung) vorliegen.

Die Selbstversicherung endet

  • durch eine Austrittserklärung des Versicherten zum Letzten eines Kalendermonates,
  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (zB Beginn einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung),
  • mit dem Eintritt eines Ausschlussgrundes (zB Entstehen des Rechts auf Weiterversicherung).

Kosten und Beitragsentrichtung

Wenn vor der Selbstversicherung noch keine Pflichtversicherung bestanden hat, beträgt die Beitragsgrundlage EUR 3.535,00.

War jemand zuvor schon pflichtversichert, ist die Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende.

Diese Beitragsgrundlage ist mit dem Mindestbetrag von EUR 950,40 und dem Höchstbetrag von EUR 7.070,00 begrenzt.

Erfolgt die Weiterversicherung nach einer Selbstversicherung, ist die Beitragsgrundlage im selben Ausmaß wie bisher anzusetzen.

Als Beitrag zur Selbstversicherung sind pro Monat 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage zu bezahlen.

Ein Selbstversicherungsmonat kostet

wenn noch keine Pflichtversicherung bestanden hat EUR 805,98

wenn bereits eine Pflichtversicherung bestanden hat - abhängig von der Beitragsgrundlage - zwischen EUR 216,69 und EUR 1.611,96.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Information "Freiwillige Versicherungen" (PDF, 305 KB)

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020