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Weiterversicherung für pflegende Angehörige


Personen, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, um einen nahen Angehörigen (eine nahe Angehörige) zu pflegen, können sich, sofern die Voraussetzungen für die Weiterversicherung erfüllt sind, zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung weiterversichern.

Voraussetzungen
* Vorversicherungszeit wie bei der Weiterversicherung
* Pflege eines (einer) nahen Angehörigen
* Pflege in häuslicher Umgebung
* gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
* Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Kosten und Beitragsentrichtung

Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten. Die Beiträge werden ab 1. August 2009 zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Die Weiterversicherung bietet daher die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten zu erwerben.

Hinweis: Die monatliche Beitragsgrundlage wird aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverdiensten aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung ermittelt.
Die Beitragsgrundlage ist begrenzt und beträgt mindestens EUR 950,40 bzw. höchstens EUR 7.070,00.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Information "Freiwillige Versicherungen" (PDF, 305 KB)

Zuletzt aktualisiert am 15. Juni 2019