Es ist vorgesehen, weiblichen Anspruchsberechtigten der VAEB im Falle einer Schwangerschaft bei:
- Inanspruchnahme einer Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt
- einer Geburtsvorbereitung für Frauen und Paare
- sowie einer Rückbildungsgymnastik (soweit diese nicht vertraglich geregelt ist)
durch freiberuflich tätige Hebammen einen einmaligen Kostenzuschuss zu gewähren.
Der Kostenzuschuss im Ausmaß von 70 % der von der Hebamme in Rechnung gestellten Gesamtkosten, kann einmalig bis zu einem Wert
€ 100,-- als freiwillige Leistung gewähren werden. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer Hebamme im Zeitraum ab der 28. Schwangerschaftswoche bis 3 Monate nach der Geburt (Einfach-, Mehrfach- oder Totgeburt). Weiters erhalten Mütter für ihr neu geborenes Kind ein Badetuch mit VAEB-Aufdruck.