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Versicherungsschutz


Unfallversicherung für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr

Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind Kindergartenkinder versichert, wenn

  • sie nach Landesgesetzgebung zum Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet sind und
  • die Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Stunden besuchen.


Der Versicherungsschutz besteht nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht. Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem das jeweilige Unterrichtsjahr im Sinne des Schulzeitgesetzes beginnt - auch wenn das Kind schon vorher diesen Kindergarten besucht hat. Die Definition der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird durch die jeweiligen Landesgesetze näher ausgeführt. 

Versicherungsschutz

Als Arbeitsunfälle gelten für die definierten Kindergartenkinder Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung ereignen.

Meldepflicht

Der Unfall muss der AUVA gemeldet werden, damit Leistungen erbracht werden können. Meldepflichtig sind die institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Meldung

Die Meldungen können sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:

Meldung für Personen in Bildungseinrichtungen - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at

Versicherteninformation

Versicherteninformation Kindergartenkinder (PDF, 383 KB)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Beispiele von häufig gestellten Fragen zur Versichertengruppe Kindergartenkinder:
FAQ - Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leistungsabteilung der jeweils zuständigen AUVA-Landesstelle:

Leistungsberatung

Sicherheitserziehung

Kinder spielerisch zur Sicherheit bringen - dafür hat die AUVA viele Medien, die Sie kostenlos beziehen können. Einige, die sich auch im Kindergarten gut einsetzen lassen, finden Sie unter folgendem Menüpunkt: 
Medien

Kontakt

Steiermark und Kärnten

AUVA-Landesstelle Graz, Göstinger Straße 26, 8020 Graz
Tel.: +43 5 93 93-33000
E-Mail: GLA-DE@auva.at

Oberösterreich

AUVA-Landesstelle Linz, Garnisonstraße 5, 4010 Linz
Tel.: +43 5 93 93-32390
E-Mail: LLA-DE@auva.at

Salzburg, Tirol und Vorarlberg

AUVA-Landesstelle Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg
Tel.: +43 5 93 93-34000
E-Mail: SLA-DE@auva.at

Wien, Niederösterreich, Burgenland

AUVA-Landesstelle Wien, Vienna Twin Towers, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Tel.: +43 5 93 93-31000
E-Mail: WLA-DE@auva.at