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Wahlzahnarzt: Rechnung einreichen


Allgemeine Informationen



Wahlzahnärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenvertrag. Sie können daher auch nicht mit uns ihre Leistungen verrechnen. Rechnungen müssen zuerst von den Patienten bezahlt werden und können dann beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Gleiches gilt für Rechnungen von Vertragszahnärzten über vertraglich nicht geregelte Leistungen.

Die Zahnärzte können hier ihre Honorare frei bestimmen, sie sind an keinerlei Tarife gebunden.  

Der Krankenversicherungsträger ersetzt von den Behandlungskosten 80 Prozent jenes Betrages, den ein Vertragspartner für die gleiche Behandlung bekommen würde (gegebenenfalls abzüglich des für bestimmte Leistungen vorgesehenen Selbstbehaltes).  

Um Ihr Anliegen möglichst rasch bearbeiten zu können, ersuchen wir Sie bei der Verwendung dieses Online-Services Folgendes zu beachten:

  • Reichen Sie pro Online-Antrag nur die Unterlagen eines Wahlzahnarzt-Besuches ein. Für weitere Wahlzahnarzt-Anträge rufen Sie das Service bitte erneut auf.
  • Sie können derzeit PDF-, JPG- und PNG-Dateien übermitteln. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 5 MB pro Anhang. Es können bis zu fünf Datei-Anhänge je Antrag übermittelt werden.
  • Die angeführten Unterlagen können auch gesammelt in einer Datei enthalten sein - eine Sortierung nach Rechnung, Zahlungsbestätigung und ggf. Verordnung wäre dabei hilfreich.

Voraussetzungen



ID Austria bzw. Bürgerkarte.

Zuständige Stelle



Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Sie zur Zeit der Behandlung versichert waren.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Wahlzahnarzt: Rechnung einreichen".

Für Wahlarzt- und Wahltherapeutenrechnungen nutzen Sie bitte das eigens dafür vorgesehene Service "Wahlarzt/-therapeut: Rechnung einreichen".  

Wenn Sie nicht selbst als Patient beim Zahnarzt waren, sondern ein bei Ihnen mitversicherter Angehöriger, können Sie dies bei der Antragstellung entsprechend auswählen. Gleiches gilt, wenn Sie als Sachwalter für einen Patienten bestellt sind.

Bitte geben Sie bei der Antragstellung Ihre Bankverbindung, Ihre E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer bekannt. Sollten Sie in Zukunft weitere Kostenerstattungen beantragen, so sind Ihre Daten in unserem System bereits hinterlegt.

Im INFO-Feld können Sie uns ergänzende Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Kostenerstattungsantrag mitteilen.

Erforderliche Unterlagen



Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung erforderlich:

  • Rechnung(en)
  • Zahlungsnachweis(e) = Zahlungsvermerk auf der Rechnung, Einzahlungsabschnitt, E-Banking-Beleg, Bankkontoauszug
  • Wenn vorhanden, den zahnärztlichen Kostenübernahmeantrag (falls notwendig mit Chefzahnarzt-Bewilligung)
  • Sonstige Beilage(n)

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zuletzt aktualisiert am 19. Dezember 2019