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Heilbehelfe/Hilfsmittel: Rechnung einreichen


Allgemeine Informationen



Grundsätzlich werden die Heilbehelfe und Hilfsmittel von unseren österreichischen Vertragspartnern (Bandagisten, Sanitätshäuser, Optiker, Orthopädieschuhmacher, Medizintechnikfirmen etc.) direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger verrechnet. Rechnungen von anderen Firmen müssen zuerst von den Patienten bezahlt und können dann beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.

Firmen ohne Kassenvertrag können ihre Preise frei bestimmen, sie sind an keinerlei Tarife gebunden.

Der Krankenversicherungsträger ersetzt von den Kosten jenen Betrag, den ein Vertragspartner für die gleiche Leistung bekommen würde (abzüglich eventueller Selbstbehalte, Eigenkosten etc.).

Um Ihr Anliegen möglichst rasch bearbeiten zu können, ersuchen wir Sie bei der Verwendung dieses Online-Services Folgendes zu beachten:

  • Reichen Sie pro Online-Antrag nur die Unterlagen einer Heilbehelfe-  oder Hilfsmittelabrechnung ein. Für weitere Anträge rufen Sie das Service bitte erneut auf.
  • Sie können derzeit PDF-, JPG- und PNG-Dateien übermitteln. Die maximal zulässige Dateigröße beträgt 5 MB pro Anhang. Es können bis zu fünf Datei-Anhänge je Antrag übermittelt werden.
  • Die angeführten Unterlagen können auch gesammelt in einer Datei enthalten sein - eine Sortierung nach Rechnung, Zahlungsbestätigung und ggf. Verordnung wäre dabei hilfreich.

Voraussetzungen



ID Austria bzw. Bürgerkarte.

Zuständige Stelle



Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Sie zur Zeit der Behandlung versichert waren.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Heilbehelfe/Hilfsmittel: Rechnung einreichen".

Wenn die Rechnungen nicht für Sie selbst waren, sondern für einen bei Ihnen mitversicherten Angehörigen, können Sie dies bei der Antragstellung entsprechend auswählen. Gleiches gilt, wenn Sie als Sachwalter für einen Patienten bestellt sind.

Bitte geben Sie bei der Antragstellung Ihre Bankverbindung, Ihre E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer bekannt. Sollten Sie in Zukunft weitere Kostenerstattungen beantragen, so sind Ihre Daten in unserem System bereits hinterlegt.

Im INFO-Feld können Sie uns ergänzende Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Kostenerstattungsantrag mitteilen.

Erforderliche Unterlagen



Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung erforderlich:

  • Rechnung(en)
  • Zahlungsnachweis(e) = Zahlungsvermerk auf der Rechnung, Einzahlungsabschnitt, E-Banking-Beleg, Bankkontoauszug
  • Die ärztliche Verordnung oder Überweisung (falls notwendig mit Chefarzt-Bewilligung)
  • Sonstige Beilage(n)

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zuletzt aktualisiert am 22. September 2020