ACHTUNG!
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation gilt laut COVID-19-NotMV ein generelles Besuchsverbot in den Einrichtungen der AUVA.
Ausnahmen wie in der Verordnung des Gesundheitsministeriums festgehalten.
Besucherregelung für AUVA-Unfallkrankenhäuser und AUVA-Rehabilitationszentren
Sie unterstützen damit die Eindämmung des Coronavirus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Besuchszeiten
Montag bis Sonntag:
13:00 bis 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag zusätzlich:
10:00 bis 11:30 Uhr