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Allgemeine Hinweise: Anmeldung mit Benutzername und Kennwort



Für die Verwendung von Benutzername und Kennwort gilt:

Über das Online-Formular können Sie sich Benutzername und Kennwort selber vergeben.

Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Wählen Sie die Variante des Anonymen Benutzers, können Sie nur Transaktionen ausführen, die kein Identifikationserfordernis haben.
  • Wählen Sie die Variante des Identifizierten Benutzers, können Sie auch verschiedene Services mit personenbezogenen Daten nutzen.


Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei einem Sozialversicherungsträger die Vergabe von Benutzername und Kennwort (unter Angabe der Sozialversicherungsnummer) anzufordern.

Der Sozialversicherungsträger übergibt Benutzername und Kennwort nach ausreichender Prüfung der Identität entweder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises oder durch qualifizierte Zustellung per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief.

ACHTUNG: Die Ausgabe von Benutzername und Kennwort bzw. die Übersendung der Zugangsdaten per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief wird nicht durch alle Sozialversicherungsträger unterstützt.

Zuletzt aktualisiert am 22. Februar 2016