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Renten nach Heeresentschädigungsgesetz


Die Rente dient der Entschädigung nach einer Dienstbeschädigung. Sie soll helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen und den Lebensstandard der Entschädigungsberechtigten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern. 

Entscheidend für die Höhe der Rente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Voraussetzung

  • MdE von mindestens 20 Prozent durch eine Dienstbeschädigung
  • über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Eintritt des schädigenden Ereignisses.

Anfall der Rente

Die Versehrtenrente fällt frühestens mit dem Monatsersten nach Eintritt des schädigenden Ereignisses an.