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Das elektronische Kommunikationsservice eKOS

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Ab sofort laufen die Formulare und nicht mehr SIE!

Das elektronische Kommunikationsservice eKOS

 

Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt schickt die Zuweisung für bestimmte Untersuchungen elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse. Derzeit erfolgt das noch auf freiwilliger Basis und nur für bestimmte Leistungen.


eKOS steht derzeit für folgende Leistungsarten zur Verfügung: 

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Nuklearmedizinische Untersuchungen 
  • Humangenetische Untersuchungen
  • Klinisch-psychologische Diagnostik
  • Knochendichtemessungen


Der verpflichtende Einführungszeitraum für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte hat mit 01.04.2019 begonnen.        


Die nächsten vorgesehenen Leistungsarten sind:

  • Röntgen und Sonographie
  • Röntgen-Therapie 


Über den Start eines Pilotbetriebs und den flächendeckenden Rollout werden Sie rechtzeitig informiert.


Ziel ist es, langfristig alle Papierformulare durch den elektronischen Prozess abzulösen. Selbstverständlich besteht aber auch weiterhin – so Sie das als Versicherter wünschen – die Möglichkeit alles wie gewohnt in Papierform abzuwickeln.  

 

eKOS bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen!

 

  • Sie ersparen sich den Weg zu Ihrer Krankenkasse für den „Bewilligungsstempel“. Ihre Ärztin /Ihr Arzt schickt den Antrag für Sie elektronisch weiter – die etwaige Bewilligung erfolgt ebenfalls elektronisch
  • Auf Wunsch erhalten Sie oder eine Betreuungsperson automatisch eine SMS / E-Mail zu jedem Bearbeitungsschritt. Dies ist ein kostenfreies Service der Sozialversicherung. Bitte geben Sie Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt Ihre Handynummer und / oder Ihre E-Mailadresse bekannt!
  • In Ihrer SMS / E-Mail, auf Ihrem Patientenausdruck (den Sie von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt erhalten) bzw.hier finden Sie Ihren persönlichen Antragscode. Damit können Sie in Verbindung mit Ihrer Sozialversicherungsnummer (finden Sie auf der e-card) sofort einen Termin für Ihre Untersuchung vereinbaren
  • Sie müssen die schriftliche Zuweisung nicht mehr mit sich führen – es genügt in Zukunft die Sozialversicherungsnummer (finden Sie auf der e-card) und den elektronischen Antragscode mitzubringen
  • Wenn Sie innerhalb eines Monats einen Termin für die Untersuchung vereinbaren, ist Ihre Zuweisung bis zu drei Monate gültig (bisher nur einen Monat). Seit der COVID-19 Pandemie sind bis auf Widerruf die Anträge mit Bewilligungsdatum ab 01.06.2020 automatisch 6 Monate ab der Bewilligung gültig.


Fall Michael: Zuweiser nutzt eKOS – Erbringer nutzt eKOS (mp4, 33 MB)

Häufige Fragen