Ein Arbeiter scheint als geringfügig Beschäftigter seit 4.1.2019 zur Teilversicherung in der Unfallversicherung und ab 4.2.2019 zur Betrieblichen Vorsorge gemeldet auf.
Sachverhalt A: Mit 10.2.2019 wird eine Erhöhung der Arbeitszeit vereinbart. Das im Beitragszeitraum Februar gebührende Entgelt liegt auf Grund dessen über der Geringfügigkeitsgrenze. Die mBGM für Februar 2019 ist erst spätestens am 15. des Folgemonates zu erstatten. Damit ehestmöglich Leistungen aus der nunmehr ab 1.2.2019 bestehenden Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können, wird eine Änderungsmeldung erstattet.
Adressmeldung Versicherter | Feldbelegung |
Versicherungsnummer (VSNR) | 1294210672 |
Geburtsdatum (GEBD) | |
Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV) | |
Änderungsdatum (ADAT) | 01.02.2019 |
Änderungsdatum bis (BDAT) | |
Beschäftigungsbereich (BBER) | Arbeiter |
Geringfügigkeit (GERF) | Nein |
Freier Dienstvertrag (FRDV) | Nein |
Vorsorge (BVJN) |
Das Feld Betriebliche Vorsorge muss unbelegt bleiben, da es zu keinen Änderungen im Bereich der Betrieblichen Vorsorge kommt.
Sachverhalt B: Im Juni 2019 stellt der Arbeitskräfteüberlassung betreibende Dienstgeber fest, dass der Versicherte in der Zeit vom 3.3.2019 bis 17.3.2019 den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes unterliegt. Die Betriebliche Vorsorge ist demzufolge über die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse abzuwickeln. Die bei der Gebietskrankenkasse vorgemerkte Zeit der Betrieblichen Vorsorge ist befristet zu korrigieren.
Feldbezeichnung (technischer Feldname) | Feldbelegung |
Versicherungsnummer (VSNR) | 1294210672 |
Geburtsdatum (GEBD) | |
Referenzwert der VSNR-Anforderung (REFV) | |
Änderungsdatum (ADAT) | 03.03.2019 |
Änderungsdatum bis (BDAT) | 17.03.2019 |
Beschäftigungsbereich (BBER) | |
Geringfügigkeit (GERF) | |
Freier Dienstvertrag (FRDV) | |
Betriebliche Vorsorge (BVJN) | Nein |
Achtung: Die mBGM für März ist zu stornieren und neu zu übermitteln.