Voraussetzungen für die Alterspension
Erhöhung der Pension
Erhöhung der Alterspension, Aufschubbonus
Wollen Sie die Alterspension trotz Erfüllung der Mindestversicherungszeit erst nach Vollendung des Regelpensionsalters in Anspruch nehmen? Dann erhalten Sie für die Monate des späteren Pensionsantritts als Bonus einen Zuschlag.
Dieser Zuschlag beträgt für je zwölf Kalendermonate des späteren Pensionsantritts 5,1 % der Pension. Ein Rest von weniger als zwölf Kalendermonate wird anteilig berücksichtigt. Der Zuschlag für die erhöhte Alterspension aufgrund des späteren Pensionsantritts ist mit maximal 15,3 % begrenzt.
Überdies zahlen Sie für diesen Zeitraum nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag. Bei der späteren Pensionsberechnung werden dennoch Beiträge ausgehend vom vollen Beitragssatz berücksichtigt.
Besonderer Steigerungsbetrag
Ein besonderer Steigerungsbetrag steht Ihnen zusätzlich zur Pension zu, wenn Sie Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung bezahlt haben. Diese Beiträge werden aufgewertet und mit einem im Gesetz festgelegten Faktor vervielfacht.
Wenn Sie Ihre Pension als Teilpension beziehen, erhalten Sie einen allfälligen besonderen Steigerungsbetrag erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre Pension zur Gänze in Anspruch nehmen (Vollpension).
Besonderer Höherversicherungsbetrag
Sind Sie neben dem Bezug einer Alterspension erwerbstätig? Dann erhalten Sie für die geleisteten Pensionsbeiträge einen besonderen Höherversicherungsbetrag zur Pension.
Diesen Betrag bekommen Sie ab dem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt. Für jedes weitere Kalenderjahr der Erwerbstätigkeit wird der besondere Höherversicherungsbetrag im Folgejahr neu berechnet.
Wenn Sie Ihre Alterspension als Teilpension beziehen, erhalten Sie den besonderen Höherversicherungsbetrag erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre Pension zur Gänze in Anspruch nehmen (Vollpension).
Frühstarterbonus bei frühem Berufseintritt
Wenn Sie bereits früh zu arbeiten begonnen haben, wird zu Ihrer monatlichen Eigenpension (Alterspension oder Erwerbsunfähigkeitspension) ein Frühstarterbonus dazugerechnet.
Dieser wird bei Zuerkennung der Pension automatisch berechnet und beträgt EUR 1,22 für jeden Beitragsmonat, den Sie vor Ihrem 20. Lebensjahr aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, bis maximal EUR 73,20.
Anspruchsvoraussetzungen: Sie erhalten den Bonus, wenn Sie
- insgesamt mindestens 300 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit und
- davon mindestens 12 Beitragsmonate zwischen dem 15. und 20. Geburtstag erworben haben.
Der Frühstarterbonus wird jährlich angepasst und auch zu den Sonderzahlungen ausgezahlt.
Pensionsanpassung
Die Pensionen aus der Pensionsversicherung werden grundsätzlich jährlich erhöht.
Die Pensionserhöhung legt der Sozialminister/die Sozialministerin oder ein eigenes Bundesgesetz fest.