Entschädigungen für Hinterbliebene, wenn der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt (z. B. Teilersatz der Bestattungskosten, Witwen- bzw. Witwerrente, Waisenrente, Witwen- bzw. Witwerbeihilfe).
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Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und ersuchen Sie, es später erneut zu versuchen.