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Schwerversehrte


Geschädigte ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit. Schwerversehrten gebühren eine Zusatzrente und gegebenenfalls ein Kinderzuschuss. Für die Beurteilung der Schwerversehrtheit werden alle Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach allen Gesetzen berücksichtigt.

‌ Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2015