Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe. Sie werden in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterteilt
Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2015
Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe. Sie werden in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterteilt
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