Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst, der den Grenzbetrag (=
Geringfügigkeitsgrenze) nicht übersteigt.
Zuletzt aktualisiert am 03. März 2022
Arbeitsverhältnis mit einem Verdienst, der den Grenzbetrag (=
Geringfügigkeitsgrenze) nicht übersteigt.
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