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Kinderbetreuungsgeld online beantragen


Allgemeine Informationen



Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds.

Für Geburten ab 1.3.2017 können Sie zwischen dem System Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) und dem System einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld wählen. Die Höhe und die Dauer des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der von Ihnen gewählten Leistungsart. 

Nach Eingabe des Geburtsdatums Ihres Kindes im Onlineantrag sind die entsprechenden Möglichkeiten verfügbar.

Der Antrag wird automatisch über das Kompetenzzentrum an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt. Dieser wird Ihnen mit der Empfangsbestätigung bekanntgegeben.

Voraussetzungen



  • ID Austria bzw. Bürgerkarte

Zuständige Stelle



Für die Antragstellung und Auszahlung dieser Leistungen ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Wochengeld bezogen wurde beziehungsweise bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist beziehungsweise zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war.

Hat bisher keine Versicherung bestanden, ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Kinderbetreuungsgeld online beantragen".

Erforderliche Unterlagen



Die erforderlichen Unterlagen sind am Ende des Onlineantrages angeführt, dort besteht auch die Möglichkeit Dokumente mittels Upload-Funktion anzuhängen.

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen



Weitere Infos finden Sie im Kinderbetreuungsgeld ab 1.3.2017  des Bundeskanzleramtes.  

Zuletzt aktualisiert am 02. Juli 2020