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Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beantragen


Allgemeine Informationen



Geringfügig Beschäftigte, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen selbst versichern. 

Mit diesem Service können Sie interaktiv prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung erfüllen und gleichzeitig Ihren Antrag online stellen.

Voraussetzungen



ID Austria.

Zuständige Stelle



Der jeweils zuständige Krankenversicherungsträger.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beantragen".

Erforderliche Unterlagen



Für eine erfolgreiche Bearbeitung Ihres Antrages könnten folgende Dokumente erforderlich sein:

  • bei erstmaliger Antragstellung oder Änderung des Wohnsitzes die Meldebestätigung/der Meldezettel
  • bei der Antragstellung ohne Versicherungsnummer der Reisepass (nur die Seite/n mit den persönlichen Daten, bzw. mit etwaigen österreichischen Visum-Einträgen)

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zuletzt aktualisiert am 08. Januar 2020