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Verzicht auf bzw. Beendigung von Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz (für Geburten ab 01.03.2017)


Allgemeine Informationen



Für Geburten ab 01.03.2017 besteht die Möglichkeit auf das Kinderbetreuungsgeld für ganze Kalendermonate zu verzichten oder das Kinderbetreuungsgeld vorzeitig zu beenden.

 

Verzicht: Durch die Möglichkeit des Verzichts auf das Kinderbetreuungsgeld für einen im Vorhinein bestimmten Zeitraum von einem oder mehreren Monaten bleiben die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte außer Ansatz (Achtung: es wird dann bei der Zuverdienstberechnung durch entsprechend weniger Anspruchsmonate dividiert). Nach Ablauf des Verzichtszeitraumes ist keine neuerliche Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes erforderlich.

 

Beendigung: Das KBG kann vorzeitig (endgültig) beendet werden. Ein erneuter Bezug ist nur nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Kalendermonat und neuerlicher Antragstellung möglich.

Voraussetzungen



  • ID Austria bzw. Bürgerkarte

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Verzichtserklärung zum Kinderbetreuungsgeld

(für Geburten ab 01.03.2017)."

Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen



Der Antrag wird automatisch über das Kompetenzzentrum an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.


Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramts, Sektion Familien und Jugend, unter bka.gv.at


Zuletzt aktualisiert am 16. Juni 2020