Veröffentlichung im Internet
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zum DOA.
Aktuelle Dokumente
Diese Organisationsbeschreibung beschreibt den Datenaustausch mit öffentlichen Apotheken im Zusammenhang mit Impfleistungsabrechnungen.
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