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EDV-Abrechnung Apotheker

Elektronische Abrechnung gemäß § 348g ASVG über die EDV-Abrechnung der Apotheker


Veröffentlichung im Internet

Die Vertragspartner sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zum DOA.


Aktuelle Dokumente

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) v 1.15 (Stand 10.12.2025) (PDF, 683 KB)

Organisationsbeschreibung DOA-LEISABRE (Datenaustausch mit DOA – Impfleistungsabrechnung) V1.0 (Stand 29.03.2024) (PDF, 132 KB)

Diese Organisationsbeschreibung beschreibt den Datenaustausch mit öffentlichen Apotheken im Zusammenhang mit Impfleistungsabrechnungen.


Alte Version

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) V1.14 (Stand 29.03.2024) (PDF, 294 KB)






Zuletzt aktualisiert am 09. Dezember 2025