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EDV-Abrechnung Apotheker

Elektronische Abrechnung gemäß § 348g ASVG über die EDV-Abrechnung der Apotheker


Veröffentlichung im Internet

Die Vertragspartner sind verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zum DOA.


Aktuelle Dokumente

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) v 1.15 (Stand 27.01.2026) (PDF, 685 KB)

Organisationsbeschreibung DOA-LEISABRE (Datenaustausch mit DOA – Impfleistungsabrechnung) V1.0 (Stand 29.03.2024) (PDF, 132 KB)

Diese Organisationsbeschreibung beschreibt den Datenaustausch mit öffentlichen Apotheken im Zusammenhang mit Impfleistungsabrechnungen.


Alte Version

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) v 1.15 (Stand 10.12.2025) (PDF, 683 KB)

Organisationsbeschreibung DOA (Datenaustausch mit Öffentlichen Apotheken) V1.14 (Stand 29.03.2024) (PDF, 294 KB)






Zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2026