Veröffentlichung im Internet
Die Vertragspartner sind – basierend auf Verträgen mit den Sozialversicherungsträgern und dem Dachverband – verpflichtet, die erbrachten Leistungen elektronisch abzurechnen – siehe dazu die nachstehend publizierten Organisationsbeschreibungen zum DVP.Gesamtverträge
Aktuell – Stand 06/2025, gültig ab 01.01.2026
Organisationsbeschreibung DVP (Datenaustausch mit Vertragspartner) V3.8 Stand 06/25 (PDF, 2 MB)
Version 3.7 – Stand 12/2021