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Kostenerstattung – Rechnung einreichen

 


Gesundheitsdienstleister ohne Vertrag verrechnen ihre Leistungen nicht direkt mit der BVAEB, sondern stellen eine Honorarnote aus. Diese können Sie bei uns zur Kostenerstattung einreichen.

Bitte beachten Sie: Die Honorare werden von den Behandlern frei festgelegt.

Die BVAEB ersetzt jenen Betrag, der für eine vertragliche Behandlung angefallen wäre. Vom Erstattungsbetrag wird ein allfälliger Selbstbehalt (z. B. Behandlungsbeitrag) abgezogen.


Wie kann ich meine Rechnung zur Kostenerstattung einreichen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre Rechnung zur Erstattung bei uns einzureichen: 

  1. Einreichung durch Ihre Wahlärztin bzw. Ihren Wahlarzt

    Seit dem 1. Juli 2024 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtet, erstattungsfähige Leistungen direkt an die BVAEB zu übermitteln. Bitte sprechen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt auf diese einfache und bequeme Form der Rechnungsübermittlung an.

  2. Einreichung mittels MeineBVAEB – Web-Portal oder App:
    Die Einreichung kann unkompliziert über das Web-Portal oder die App „MeineBVAEB“ erfolgen. Dabei genügt es, sich mit ID Austria auszuweisen, um die Rechnung hochzuladen und den Antrag auf Kostenerstattung mit wenigen Klicks einzureichen.
  3. Persönlich in der Kundenservicestelle
    Wenn Sie die elektronischen Möglichkeiten zur Rechnungseinreichung nicht nutzen können, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Rechnung persönlich bei einer Servicestelle der BVAEB abzugeben.

Welche Unterlagen benötige ich? 

Bitte stellen Sie sicher, dass folgende Dokumente dem Antrag beiliegen:

  • Rechnung
  • Zahlungsnachweis, falls nicht bereits auf der Rechnung vermerkt
  • IBAN, sofern Sie noch nie eine Zahlung seitens der BVAEB erhalten haben oder Ihre Kontodaten kürzlich geändert wurden
  • Gegebenenfalls eine ärztliche Verordnung der Leistung

Kann ich die Rechnung auch per e-Mail senden?

Die BVAEB akzeptiert auch Anträge, die per Mail einlangen.

Die Rechnung brauche ich für meine Zusatzversicherung

Wenn Ihre Zusatzversicherung eine Leistungsübersicht der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung über die Höhe der Kostenerstattung aus. Diese können Sie bei der Versicherung, dem Finanzamt oder anderen Stellen vorlegen.

Fristen und Bestätigung

  • Die Erstattung von Kosten ist ausnahmslos bei Einreichung innerhalb von 42 Monaten ab Inanspruchnahme der Leistung möglich.
  • Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung aller Erledigungen zur Höhe des Kostenersatzes, ersuchen wir um kurze Information an die zuständige Service-Stelle.  

Wann bekomme ich einen Kostenzuschuss?

Wenn es keinen Vertragstarif für eine bestimmte Leistung gibt, wird ein in der Satzung geregelter pauschaler Kostenzuschuss gewährt – sofern es sich um eine Leistung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt.

Behandlungskosten im Ausland bei dienstlicher Entsendung

Sie haben sich im dienstlichen Auftrag im Ausland aufgehalten und dort sind Kosten für eine Krankenbehandlung angefallen. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Dienstgeber, um dort Ihre Sachleistungsansprüche geltend zu machen.


Wichtig:

Beachten Sie, dass der Antrag auf Kostenerstattung nur bei einem Krankenversicherungsträger (einer Krankenfürsorgeanstalt) eingebracht werden darf.