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Raucherberatung


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Die in einer Kurzrecherche gefundenen Übersichtsarbeiten zum Thema Raucherberatung mit Ziel Entwöhnung zeigen einheitlich die Empfehlung für den Einsatz einer solchen, wenn auch die Evidenz für die Wirksamkeit noch gering ist. Es werden 2-5% Entwöhnungsfälle nach 3-minütigem Arztgespräch berichtet (NHS 1998) bis hin zu 12% Entwöhnung mit anschließender Therapie. Das CRD (1998) beurteilt die Evidenz für ärztliche Beratung, Nikotinersatztherapie und Beratung und Unterstützung für schwangere Raucherinnen als gut. Die WHO (2003) empfiehlt jedenfalls den erhöhten Zugang zu Entwöhnungstherapien. Ein Cochrane Review aus 2008 fasst zusammen, dass einfache Beratung geringen Effekt von 1-3% hat, auch zusätzliche Maßnahmen sind nur gering effektiv. Der LBI/HTA Bericht aus 2002 erwähnt, dass Raucherentwöhnung jedenfalls kosteneffektiv ist.
Dass eine Raucherberatung mit Ziel Entwöhnung durch einen Arzt erfolgen muss, ist nicht zwingend, aber naheliegend. Projekte zur Tabakprävention in der SV sind das Rauchertelefon der NÖGKK1, und der Leitfaden für ambulante RaucherInnenentwöhnung für Erwachsene in Gruppen.
Trotz der geringen Evidenz aus kontrollierten Studien zu Beratung oder Therapie zur Raucherentwöhnung ist eine sehr klare (politische) Empfehlungsrichtung zu erkennen: jede noch so gering wirksame Möglichkeit zur Verringerung der Raucherzahlen und der damit verbundenen Krankheitslast ist zu nutzen. Das Beratungsgespräch ist wesentlicher Teil aller Rauchentwöhnungsprogramme, die besten Langzeitergebnisse erzielen jedoch kombinierte und Gruppenprogramme.
Generell wäre ein Raucherberatungsgespräch mit 1,41 - 4,32 € bereits kosteneffektiv, wenn man nur die Kosten für Spitalsaufenthalte für bösartige Neubildungen der Atmungsorgane, COPD Diagnostik und Tiotropiumbromid berücksichtigt, und wenn 2-5% Entwöhnungserfolg angenommen werden. Weitere nicht direkt berechenbare Kosten, wie z.B. die mobile Sauerstoffapplikation (~7 €/d), sind hier noch nicht einbezogen.
Die Leistung Raucherberatung mit Ziel Entwöhnung sollte in Hinblick auf die Qualität den Empfehlungen des Leitfaden für ambulante RaucherInnenentwöhnung für Erwachsene in Gruppen folgen.
Es ist zu beachten, dass Anbieter einer solchen Leistung eine anerkannte suchttherapeutische Zusatzqualifikation im Bereich Tabakabhängigkeit und Entwöhnung nachweisen können. Interessant wäre zusätzlich eine Erklärung des eigenen Ex- oder Nichtraucherstatus des anbietenden Arztes (Vorbildwirkung!).


Zuletzt aktualisiert am 02. Mai 2016