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Gaumenspange bei obstruktiver Schlafapnoe


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Eine Gaumenspange soll Schnarchen beseitigen und Schlafapnoe reduzieren. Gewöhnliches Schnarchen ist zwar sozial störend, aber keine Krankheit. Daher fällt die Beseitigung des Schnarchens nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Evidenz zur Gaumenspange ist derzeit unzureichend. Die vorliegenden Fallserien und eine prospektive kontrollierte Studie weisen auf eine Besserung hinsichtlich Schnarchen und auch auf den Rückgang des AHI bei milder bis moderater OSA hin. Tschopp et al. beobachteten, dass die Gaumenspange den AHI vor allem bei retropalatalem, nicht jedoch retrolingualem Kollaps günstig beeinflussen kann.
Da sich nicht die zentrale, sondern ausschließlich die obstruktive Schlafapnoe mit oralen Hilfsmitteln bessern kann, sollte vor jeder Therapie eine schlafmedizinische Untersuchung (7-Kanal PG oder PSG) stattfinden. Dabei kann das Vorhandensein und der Schweregrad, der auch für das therapeutische Management ausschlaggebend ist, der OSA bestimmt werden. Generell werden orale Hilfsmittel derzeit eher bei milder bis moderater OSA sowie bei Ablehnung oder Versagen der CPAP-Therapie eingesetzt. Hier weist die Protrusionsschiene die beste Evidenz auf, wobei es hier auch unterschiedliche Arten gibt und nicht alle gleich wirksam sind.
Es besteht Forschungsbedarf sowie Bedarf an einer einheitlichen Definition des Behandlungserfolges anhand objektiver Kriterien (AHI und Sauerstoffsättigung) und der Symptome (exzessive Tagesmüdigkeit mit Einschlafneigung, nicht erholsamer Schlaf). Mit oralen Hilfsmitteln kann es trotz geringerer Wirksamkeit im Vergleich zu CPAP bei milder bis moderater OSA zu Verbesserungen kommen. Ob dies auch für die Gaumenspange zutrifft, gilt es in weiteren Studien zu untersuchen. Ähnlich wie bei der Bissschiene, aber im Gegensatz zum CPAP, kann die Compliance (routinemäßig) nicht gemessen werden. Hinsichtlich der Kosten sind die Bissschiene und die Gaumenspange im 5-Jahresdurchschnitt vergleichbar.
Ziel der Therapieeinstellung mit CPAP ist ein AHI<5/h Schlafzeit mit einem Sauerstoffsättigungsniveau über 90%1. Für diesen Zielbereich wird CPAP für alle Schweregrade die überlegenere Therapieform bleiben und gilt laut S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin2 als Standardtherapie bei mittel- bis schwergradiger OSA (AHI >15) (Empfehlungsgrad A). Derzeit liegen keine komparativen Studien (Gaumenspange versus CPAP) vor. Der Erfolg beider Interventionen bzw. die Compliance der PatientInnen wird davon beeinflusst, dass ihnen die Methode gut erklärt wird und man sich für sie Zeit nimmt. Nach Anpassen jeder Art von Hilfsmittel sind Folgeuntersuchungen mit objektiven Messungen erforderlich, um die langfristige Wirksamkeit zu überprüfen.
Als Nebenwirkungen der Gaumenspange werden in der Literatur Trockenheit oder Reizung der Mundschleimhaut, Fremdkörpergefühl, gesteigerter Würgereflex, gesteigerter Speichelfluss, Durchschlafstörungen, Schmerzen und leichte Blutungen erwähnt.


Zuletzt aktualisiert am 13. April 2016