DRUCKEN

Pensionsberechnung bei sonstigen Vertragsstaaten


Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für den österreichischen Pensionsanspruch nur unter Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten oder allein auf Grund der innerstaatlichen Versicherungsmonate erfüllt sind, erfolgt die Leistungsberechnung nach den

gesetzlichen Bestimmungen, die bei einer rein innerstaatlichen Pension angewendet werden ("Direktberechnung"). Die Berechnung erfolgt nur mit den österreichischen Versicherungsmonaten.

Zuletzt aktualisiert am 20. März 2015