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Soziale Sicherheit in der EU


Soziale Sicherheit und soziale Integration

Die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung für die Einwohner der EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Staaten zu verwirklichen, ist eines der grundlegenden Ziele der EU und des EWR.

Die EU- bzw. EWR-Bürger haben das Recht, in jedem EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Staat zu arbeiten und zu leben . Die erworbenen Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit gehen somit bei einem Wechsel von einem EU-Mitgliedstaat bzw. EWR-Staat in den anderen nicht verloren.



Zuletzt aktualisiert am 22. März 2023